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Startseite / Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Marak-Acryl GmbH, Alexander-Wiegand-Straße 12, 63911 Klingenberg am Main (nachfolgend „Verkäufer") gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Käufer") für alle über unseren Onlineshop geschlossenen Verträge zur Lieferung von Waren sowie zur Anfertigung von Sonderanfertigungen.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Mit Abschluss einer Bestellung bestätigt der Käufer, dass er als Unternehmer handelt. Sollten wir feststellen, dass eine Bestellung von einer Person abgegeben wurde, die nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Annahme des Angebots zu verweigern.

(3) Entgegenstehenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Der Käufer kann die gewünschten Waren in den virtuellen Warenkorb legen und über das Online-Bestellformular ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags abgeben, indem er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt. Vor Absenden der Bestellung kann der Käufer seine Eingaben jederzeit einsehen und über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

(3) Nach Absenden der Bestellung erhält der Käufer zunächst eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Käufers innerhalb von zwei Werktagen durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) annehmen oder die bestellte Ware ausliefern, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Käufer an sein Angebot nicht mehr gebunden; bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(4) Anfragen zur Erstellung eines individuellen Angebots (insbesondere im Rahmen einer Sonderanfertigung) sind für den Käufer unverbindlich. Wir unterbreiten hierzu ein verbindliches Angebot in Textform, das der Käufer innerhalb von 10 Tagen annehmen kann, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist.

(5) Erhalten wir trotz Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts unsererseits die zur Erfüllung des Vertrags benötigte Ware nicht rechtzeitig von unserem Zulieferer, ohne dass uns oder unseren Zulieferer hieran ein Verschulden trifft, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Wir können dem Käufer in diesem Fall alternativ eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anbieten.

(6) Die Beschaffung von Acrylglas und anderen Rohstoffen unterliegt Marktschwankungen. Erhöhen oder vermindern sich die Einkaufspreise für die benötigten Materialien zwischen Vertragsschluss und Abrechnung um mehr als 10 %, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis um diesen Faktor anzupassen. Wir werden den Käufer über eine solche Anpassung vorab informieren.

(7) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(8) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail, zum Teil automatisiert. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang unserer E-Mails technisch sichergestellt ist, insbesondere durch entsprechende Einstellung etwaiger SPAM-Filter.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis.

(2) Die Versandkosten werden dem Käufer vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.

(3) Uns zur Verfügung stehende Zahlungsarten werden dem Käufer im Bestellvorgang angezeigt. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten je nach Bonität, Bestellvolumen oder sonstigen Umständen im Einzelfall auszuschließen und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.

(4) Bei Auswahl der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung" ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht abweichend vereinbart. Wir behalten uns vor, die Zahlungsart Rechnungskauf von einer positiven Bonitätsprüfung abhängig zu machen und diese Zahlungsart bei negativem Ergebnis abzulehnen.

(5) Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift erteilt der Käufer ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, das uns berechtigt, den fälligen Betrag von dem angegebenen Konto einzuziehen, und das zugleich das Kreditinstitut des Käufers anweist, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Käufer verzichtet nach erfolgter Einlösung ausdrücklich auf eine Erstattung des belasteten Betrages. Durch eine Rücklastschrift entstehende Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

(6) Bei Erstbestellungen sowie bei Bestellungen, bei denen unser Zahlungsanspruch nach unserem Ermessen gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(7) Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Nach erfolgloser Mahnung sind wir berechtigt, Mahngebühren sowie die Kosten einer etwaigen Beauftragung eines Inkassounternehmens dem Käufer in Rechnung zu stellen.

(8) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung

(1) Angaben zu Lieferzeiten verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten. Die Nichteinhaltung unverbindlicher Lieferfristen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.

(2) Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands.

(3) Bei Behinderung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Unruhen, Streik oder vergleichbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

(4) Wir behalten uns vor, bis zu 10 % über oder unter der bestellten Menge zu liefern, soweit dies produktions- oder fertigungsbedingt erforderlich ist. Die Kosten für eine Überlieferung innerhalb dieser Toleranz trägt der Käufer; bei einer Unterlieferung innerhalb dieser Toleranz reduziert sich die Vergütung entsprechend, ein Anspruch auf Nachlieferung besteht insoweit nicht.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder wir sonstige Leistungen übernommen haben.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.

(3) Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderung neben uns ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Liegt einer dieser Umstände vor, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen und die Abtretung gegenüber dessen Abnehmern offenzulegen. Der Käufer hat uns auf Verlangen die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen.

(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen. Der Käufer verwahrt eine solche Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns.

(5) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

(6) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 6 Zusatzbestimmungen für Sonderanfertigungen

(1) Erfolgt die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern oder sonstigen Vorgaben des Käufers (Sonderanfertigung), sind diese für uns nur insoweit verbindlich, als es die äußere Formgebung und technische Ausführung betrifft. Für die Maßhaltigkeit gelten, soweit einschlägig, die in den jeweiligen DIN-Normen festgelegten Toleranzen. Für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck der Ware übernehmen wir keine Verantwortung.

(2) Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die auf Wunsch des Käufers erstellt werden, werden gesondert berechnet, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(3) Der Käufer hat die ihm zur Freigabe übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. B. Andrucke, digitale Proofs) auf Vertragsgemäßheit zu prüfen. Mit der Freigabe durch den Käufer geht die Gefahr etwaiger, bei sorgfältiger Prüfung erkennbarer Fehler auf ihn über, soweit diese nicht auf technischen Mängeln unserer Produktion beruhen.

(4) Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, produktionsbedingt bis zu 10 % über oder unter der bestellten Menge zu liefern; § 4 Abs. 4 gilt entsprechend.

(5) An Angeboten, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen, die wir dem Käufer im Rahmen der Erstellung einer Sonderanfertigung zur Verfügung stellen, behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Käufer sichert zu, dass durch die von ihm vorgegebenen Zeichnungen, Spezifikationen oder Muster keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(6) Für die Auftragsdurchführung erforderliche Werkzeuge, Formen oder vergleichbare Fertigungshilfsmittel bleiben auch dann unser Eigentum, wenn die hierfür entstehenden Kosten ganz oder teilweise vom Käufer getragen oder ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

(7) Nachträgliche Änderungswünsche zu einer bereits in Auftrag gegebenen Sonderanfertigung werden dem Käufer gesondert berechnet. Änderungen oder Stornierungen sind ausgeschlossen, sobald sich die Ware bereits in Fertigung oder Auslieferung befindet.

§ 7 Rücklieferungen

Der Käufer ist zur Rücklieferung von Waren grundsätzlich nicht berechtigt. Die Annahme unangekündigter Rücksendungen behalten wir uns zu verweigern vor. Eine Rücklieferung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns möglich. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Gewährleistung in § 8.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Erhalt, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 6 Werktagen, in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

(3) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, trifft ihn zusätzlich die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, für Fälle, in denen wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder sonstige, nicht von uns zu vertretende Einflüsse entstehen. Farbabweichungen und materialbedingte Toleranzen von Stärke, Format und Zuschnitt, die durch die Natur des Rohmaterials Acrylglas bedingt sind, bleiben vorbehalten.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines übernommenen Garantieversprechens sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Klingenberg am Main.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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