Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Marak Acryl GmbH, Alexander-Wiegend-Str. 12, Klingenberg

I. Vorwort
Wir wollen ganz bewusst im Sinne und zur Pflege unserer langjährigen Kundenbeziehungen zu Ihnen und auch mit Blick auf Sie als Neukunde auf komplizierte und verklausulierte allgemeine Geschäftsbedingungen verzichten.

Wir haben uns daher als Ziel gesetzt, mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich ein Grundgerüst an Rahmenbedingungen zu formulieren, um unsere geschäftliche Beziehung insoweit zu vereinfachen.

Dies vorausgeschickt vereinbaren wir Folgendes:

I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns – der Marak Acryl GmbH – und Ihnen, unserem Kunden, abgeschlossenen und auch zukünftigen Verträgen – und zwar in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, die Sie von uns mitgeteilt bekommen oder jederzeit über unsere Homepage einsehen können. Sie sind damit Anlage zu unserem Angebot oder unserer Bestätigung und Bestandteil des Vertrages.

Entgegenstehende Einkaufs- und sonstige Bedingungen gelten nicht. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Selbstverständlich gehen alle individualvertraglichen Abreden, die wir mit Ihnen für den jeweiligen Vertrag getroffen haben, vor.

II. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und der Marak Acryl GmbH kommt zu Stande durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Bestellung – auch per E-Mail sowie telefonisch -, und zwar mit dem in dieser Bestätigung niedergelegtem Inhalt.

Unsere vor Vertragsabschluss abgegebenen Erklärungen – gerichtet auf Abgabe Ihres verbindlichen Angebotes auf Abschluss des Vertrages – sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
An unseren Voranschlägen, Zeichnungen, Plänen und Berechnungen etc. (Allgemein: Unterlagen) behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Mehrwertsteuer. Sie umfassen nur ausdrücklich genannte Leistungen.

Leistungen und Lieferungen, die auf Grund von Änderungen der Art oder des Umfangs oder eines Wunsches Ihrerseits nach Vertragsunterzeichnung erfolgen oder durch nachträgliche und nicht vorhersehbare behördliche Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert zu den üblichen Preisen in Rechnung gestellt.

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Vorbehaltlich einer Individualabrede betragen diese 30% des Bruttoauftragsvolumens mit Vertragsabschluss, weitere 30% mit unserer Anzeige der Bereitschaft zur Lieferung sowie etwaiger Montage mit 20% ab Beginn.

Bitte beachten Sie, dass ein Skontoabzug nur bei schriftlicher Vereinbarung möglich ist.

IV. Aufrechnung
Eine Aufrechnung Ihrerseits ist nur dann möglich, wenn Ihre Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns nicht bestritten oder schriftlich anerkannt werden.

V. Lieferungs-/Ausführungstermine, Gefahrübergang
Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Sie sind aber unverbindlich – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus. Ohne diese verlängern sich Fristen angemessen – und zwar auch von uns verbindlich zugesagte Lieferfristen oder Fixtermine. Fristen und Termine gelten in solchen Fällen als angemessen verlängert.

Sollten wir dennoch ausnahmsweise in Lieferverzug geraten, so haben Sie uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Unsere Leistungsverpflichtung steht im Übrigen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Wir informieren Sie selbstverständlich unverzüglich über eine etwaige Nichtverfügbarkeit.

Unsere Lieferungen erfolgen „ab Werk“. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe, bei Versand mit Auslieferung unserer Ware an die Transportperson auf Sie über. Sofern wir auch eine Montage schulden, selbstverständlich erst mit Übergabe. Ebenso selbstverständlich gehen Individualvereinbarungen vor.

Erfüllungsort für unsere Leistungen ist Klingenberg. Dies gilt auch für die Zahlung Ihrerseits.

VI. Haftung und Gewährleistung
Sollten sich Ihrerseits Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit und Sorgfalt unsererseits ergeben, so haben Sie offensichtliche Mängel unverzüglich, nicht offensichtliche nach ihrer Entdeckung ebenfalls unverzüglich geltend zu machen, andernfalls gelten sie als genehmigt.

Sollte trotz aller bei uns aufgewendeter Sorgfalt unsere Lieferung oder Teile hiervon bzw. die Montage einen Mangel aufweisen oder fehlerhaft sein, so werden wir – vorbehaltlich fristgerechter Rüge – nachbessern. Dieses Nacherfüllungsrecht räumen Sie uns hiermit ausdrücklich innerhalb angemessener Frist ein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes: Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss beruhen auf Ihren Angaben.

VII. Eigentumsvorbehalt
Die Marak Acryl GmbH behält sich das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Sachen bis zur vollständigen Zahlung der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir dann als Hersteller gelten. Unser Eigentumsrecht bleibt auch bestehen bei Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter. Insoweit werden wir Miteigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte.

Sollte die uns gewährte Sicherheit unsere Forderung um mehr als 20% übersteigen, geben wir diese insoweit nach unserer Wahl frei.

Wir ermächtigen Sie unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Veräußerung des Gegenstandes zu üblichen Geschäftsbedingungen – unter Vorausabtretung der damit begründeten Forderung. Sie sind zur Einziehung berechtigt, nicht indes zur Verfügung, insbesondere durch Abtretung oder Pfändung. Von Zugriffen Dritter haben Sie uns umgehend schriftlich zu unterrichten.

VIII. Sonstige Haftung
Soweit sich aus unseren AGB und/oder den Individualvereinbarungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Dies ist für uns selbstverständlich. Auf Schadensersatz haften wir –
gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei im letzteren Fall die Haftung auf den Ersatz eines vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

IX. Herstellerhaftung
Soweit wir auch Hersteller von verkauften und zu liefernden Gegenständen sind, stehen wir dafür selbstverständlich nach den gesetzlichen Regelungen ohne Einschränkung ein.

Ansprüche gegen (andere) Hersteller – auch solche aus Garantie – können bei uns angemeldet werden. Wir leiten diese für Sie weiter.

X. Schutzrechte
Sofern Sie uns Zeichnungen, Modelle oder Muster beistellen, so stehen Sie dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden.

Von etwaigen Ansprüchen, die gegen uns gerichtet werden, stellen Sie uns frei. Dies gilt auch für die Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung.

Wir bitten um Verständnis, dass wir in einem solchen Fall von der Herstellung und Lieferung an Sie befreit sind.

Für die Anbringung von bestehenden Markenzeichen oder sonstigen Schutzrechten sind Sie selbst verantwortlich.

XI. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmung
Für die Beziehungen zwischen uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich nach dem Sitz der Marak Acryl GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Ihnen und uns unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Absprachen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Erfolg im Vergleich mit der unwirksamen Absprache möglichst gleichstehen.